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FAQ - Fragen und Antworten - Domain-KK
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Was bedeutet KK?
KK ist die Abkürzung für "Konnektierungs-Koordination" und beschreibt den Wechsel des Providers, der eine Domain verwaltet.
Ein KK ist deshalb notwendig, da die Zuordnung von Domainnamen zu IP-Adressen im Internet in einer hierarchischen Struktur verwaltet wird und sobald sich dieser Eintrag ändert, muss dies an alle zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Damit dies reibungslos funktioniert, gibt es ein vorgefertigtes Schema, das man KK nennt.
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Wie läuft ein KK ab?
Beim Wechsel des Providers wird die Zustimmung des Domain-Eigentümers benötigt. Leider gibt es immer wieder Unterschiede in der Handhabung von KK-Anträgen bei den unterschiedlichen Providern, aus Sicht der Registrierungsstelle ("Network Information Center", kurz NIC) jedoch läuft ein KK immer in folgenden Schritten ab:
- Anmeldung beim neuen Provider
- Der neue Provider teilt den Wunsch auf KK dem NIC mit
- Das NIC bittet den alten Provider um Zustimmung zum KK
- Bei Erfolgter Zustimmung werden die Nameserver des neuen Providers als Zuständig für die Domain eingetragen.
- Diese Änderung wird dann von allen Providern automatisch aktualisiert, sodass Kunden aller Provider auf die Server des neuen Providers umgeleitet werden.
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Wie wird sichergestellt, dass nur der Eigentümer einen KK veranlassen kann?
Diese Sicherheit ist Aufgabe des jeweiligen (alten) Providers. Deshalb wird im Falle eines KK-Antrags meist schon vor dem wirklichen Start des KK der alte Provider benachrichtigt, zu welchem neuen Provider und eventuell zu welchem neuen Eigentümer die Domain übertragen werden soll.
Damit ist dieser auf den KK vorbereitet und gibt seine Zustimmung wenn die Daten des KK-Antrag denen der vorigen Benachrichtigung entsprechen.
Um Sicherzustellen dass nur der wirkliche Eigentümer diese Zustimmung geben kann, gehen die unterschiedlichen Provider nach verschiedenen Verfahren vor. Sehen Sie dazu auch die nachfolgenden Fragen.
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Was passiert, wenn der alte Provider den KK ablehnt?
Da es Aufgabe des alten Providers ist, Ihre Domain freizugeben, kann es vorkommen, dass dem KK nicht zugestimmt wird. Dies passiert zum Beispiel wenn Ihre Benachrichtigung noch nicht bearbeitet wurde ist oder wenn der Provider noch nicht sicher ist, dass die Kündigung wirklich von Ihnen kommt.
Im Falle von ausländischen oder .com/.net/.org-Domains muss der KK von unserer Seite neu gestartet werden wenn der alte Provider informiert wurde.
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Wie sollte ich bei einem KK von 1&1/Puretec am besten vorgehen?
Hier ergeben sich leider sehr unterschiedliche Bearbeitungszeiten, daher ist es hier ratsam, erst den alten Vertrag zu kündigen (mit dem Vermerk auf den anstehenden KK) und erst nachdem Sie die Bestätigung der Kündigung erhalten haben, sollten Sie den KK von unserer Seite starten. Starten Sie diesen dann mit dem Stichwort "SOFORT-START".
Weitere Informationen finden Sie in der FAQ von 1&1/Puretec.
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Wie sollte ich bei einem KK von Strato am besten vorgehen?
Auch bei Strato kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Antrages kommen. Im Falle von .de-Domains ist dies nicht schlimm, ein LateACK wird von Seiten Strato ausgelöst, sobald die Kündigung bearbeitet wurde.
Im Falle von internationalen Domains muss dann der KK manuell neu gestartet werden. Im einem solchen Fall informieren Sie bitte den Support sobald Sie eine Kündigungsbestätigung von Strato bekommen haben.
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Wie sollte ich bei einem KK von FreeCity am besten vorgehen?
Bei FreeCity sollten Sie erst mit dem von FreeCity angebotenen Formular kündigen, geben Sie dabei unbedingt unseren Registrar "InternetX GmbH (104)" an, damit FreeCity eindeutig zuordnen kann, an wen die Domain übergeben werden soll und starten Sie den KK-Auftrag über unser Antragsformular.
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Wie sollte ich bei anderen Providern vorgehen?
In der Regel genügt es wenn Sie mit unserem Formular den KK beauftragen.
Dazu geben Sie alle benötigten Daten in unserem Bestell-Formular an. Sie erhalten dann eine PDF-Datei, die Sie ausdrucken und unterschreiben müssen. Davon faxen Sie eine Kopie an den alten Provider und eines an uns zur Kenntnisnahme.
Wir starten den KK erst 5 Tage nach Eingang des Faxes, um dem alten Provider die Bearbeitung Ihrer Kündigung zu ermöglichen. Ist der Vertrag mit dem alten Provider bereits gekündigt und ist dieser bereits über den bevorstehenden KK zu uns informiert, dann können Sie den Auftrag mit dem Stichwort "Sofort-Start" versehen, dann wird der KK-Vorgang sofort von uns gestartet.
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Was ist bei internationalen Domains zu beachten?
Beim KK von .com/.net/.org-Domains wird in der Regel eine eMail zur Bestätigung an den Eigentümer gesendet. Stellen Sie also sicher, dass die eMail-Adresse, die für den Domaineigentümer angegeben ist, gültig ist und nur von Ihnen empfangen werden kann.
Welche eMail-Adresse für den Eigentümer angegeben ist, können Sie über eine "whois"-Abfrage herausfinden.
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Sonderfälle bei .com/.net/.org/.info/.biz/.name und weitere
Betroffen sind alle verfügbaren gTLDs: .COM, .NET, .ORG, .INFO, .BIZ, .NAME und weitere
Künftig ist es vorgeschrieben, dass der Inhaber oder Admin-C einer Domain vor der Einleitung eines Transfers seine Zustimmung erteilt.
Es gibt zwei erlaubte Verfahren die Autorisierung für einen Transfer beim Inhaber oder Admin-C einzuholen:
Physikalisches Verfahren (Fax, Brief)
Elektronisches Verfahren (e-mail)
Für die automatisierte Abwicklung von Transfer-Aufträgen über unser System wird ausschliesslich das elektronische Verfahren verwendet. Hierbei wird eine e-mail an den im Whois eingetragenen Inhaber bzw. Admin-C versandt, welcher seine Zustimmung zum Transfer in elektronischer Form erteilen kann.
Hierzu hat ICANN ein einheitliches Dokument ("Form of Authorisation", kurz FOA) für alle Registrare vorgesehen, welches künftig bei jedem Start eines Transfers automatisch an den Domain-Inhaber bzw. Admin-C verschickt wird.
Der sog. "Transfer Contact" (Inhaber oder Admin-C) muss binnen 2 Wochen auf einen Link klicken, der ihn auf einen neutralen Webserver verweist. Dort kann er seine Zustimmung zum KK-START geben oder den Transfer ablehnen. Ohne diese Zustimmung darf der Transfer künftig nicht mehr durchgeführt werden.
Vorteil: hat der Transfer Contact dem Transfer zugestimmt, wird dieser unverzüglich eingeleitet und der bisherige Provider bzw. Registrar wird informiert. Er ist dann verpflichtet, den Transfer zu bestätigen sofern kein legitimer Grund für eine Ablehnung nach den neuen Regelungen der ICANN vorliegt (siehe weiter unten). Es ist daher zu erwarten, dass der Umzug von gTLDs künftig reibungsloser vonstatten geht, da keine unbegründete Ablehnung mehr durch den verwaltenden Provider erfolgen darf.
Unverändert bleibt: wenn für eine Domain der Status REGISTRAR-LOCK gesetzt ist (siehe Whois), muss der Domaininhaber zunächst den REGISTRAR-LOCK durch seinen bisherigen Provider aufheben lassen, bevor ein Transfer technisch gestartet werden kann.
Künftiger Ablauf eines Transfers (Zusammenfassung)
Der Ablauf eines Transfers sieht künftig wie folgt aus:
Es wird ein Transfer-Auftrag (action-type "KK") übermittelt
Das System generiert eine personalisierte e-mail und verschickt diese an den Inhaber bzw. Admin-C der Domain um dessen Zustimmung abzufragen
Dieser hat nun 14 Tage Zeit, den technischen Transfer auszulösen, indem er den Anweisungen in der e-mail folgt und eine Link bestätigt
Um sprachliche Probleme zu vermeiden, ist der Mail-Text sowohl in deutsch als auch in englisch verfasst
Sobald der Domain-Inhaber bzw. Admin-C auf den Link in der e-mail geklickt hat und den Transfer dadurch bestätigt, wird dieser über den zuständigen Registrar technisch ausgeführt.
Zulässige Gründe für eine Transfer-Ablehnung
Eine Ablehnung durch den bisherigen Provider ist nur mit einem der nachfolgend aufgeführten und von ICANN als zulässig anerkannten Gründen möglich:
Nachweis des Betrugversuches
Laufendes UDRP-Verfahren
Gerichtsentscheid der einen Transfer unterbindet
Begründete Zweifel an der Identität des Inhabers/Admin-Cs
Nichtbezahlung der betroffenen Domain
Ablehnung durch den Domain-Inhaber (e-mail, Fax)
Domain befindet sich in einem LOCK-Status
Domain wurde vor weniger als 60 Tagen registriert
Domain wurde vor weniger als 60 Tagen transferiert
Eine weitere Besonderheit betrifft .de, .com, .net, .org, .info, .name, .biz und weitere Domains. Hier wird ein spezieller Code ("AUTHINFOCODE") verlangt um den Provider zu wechseln. Diesen Code bekommt der Provider beim der Erstbeantragung der Domain vom NIC und dieser ist verpflichtet, Ihnen den Code für den KK auszuhändigen.
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Wie sollte ich bei anderen/exotischen TLDs vorgehen?
Wenn Sie eine Domain mit einer hierzulande weniger gebräuchlichen Endung besitzen und mit dieser zu uns wechseln wollen, nehmen Sie bitte mit unserem Support Kontakt auf, da die KK-Richtlinien der dafür zuständigen NICs sehr unterschiedlich sind.
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Wo bekomme ich ein KK Formular (Providerwechselschreiben)
Entweder bekommen Sie vom alten Provider das KK-Formular oder PWS, um den KK durchzuführen, oder Sie nehmen unter Blanko-Formular welches Sie unter BLANKO erhalten.
Das Blanko-PWS können Sie Online ausfüllen, ausdrucken und an den alten Provider zusenden, dies am besten per Fax oder Post, als Anlage PDF.
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